§1  Geltung der Geschäftsbedingungen
1.  Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden sind, soweit diese von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, unwirksam. Sofern die Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen, wird den Geschäftsbedingungen widersprochen.

§2  Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich bestätigt werden.

§3  Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste und eventuell sonstiger Konditionen. Geldverkehrsnebenkosten, insbesondere bei ausländischen Kunden, werden vom Kunden getragen.
3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung.
3.3 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei uns an. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3.4 Die Annahme von Wechseln erfolgt stets nur zahlungs-halber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, uns Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.6 Der Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

§4  Liefer- und Leistungszeiten
4.1 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes gemeldet ist.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - haben wir auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.4 Die von uns abgegebenen Liefertermine beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Abganges der Ware im Werk/Lager. Sie gelten nur als annähernd vereinbart.
Im Falle der Überschreitung des Liefertermines muß uns der Kunde schriftlich in Verzug setzen und uns gleichzeitig eine angemessene Nachfrist einräumen.

§5  Versand und Gefahrenübergang
5.1 Wir sind berechtigt, den Versandweg, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu wählen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
5.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk/Lager verlassen hat.

§6  Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind.
6.2 Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere darf der Kunde die Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Forderungen des Kunden aus einer etwaigen Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

§7  Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
7.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Weitergehende Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wenn wir eine uns angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder von uns verweigert wird, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Minderungs- oder Wandelungsansprüche geltend zu machen.
7.3 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Haltung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gewähr-leistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn aufgetretene Mängel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder wenn uns nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen an der von uns gelieferten Ware vorgenommen haben.

§8  Gerichtsstand
8.1 Ausschließlich Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Esslingen.
8.2 Erfüllungsort ist Esslingen.

§9  Schlußbestimmung
9.1 Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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